Grundschulempfehlung

Vor Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von der Klassenkonferenz für jedes Kind eine Empfehlung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schule ausgesprochen. Grundlage ist eine pädagogische Gesamtwürdigung , die sowohl die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung, als auch sein Lern- und Arbeitsverhalten und die Lernpotenziale berücksichtigt.

Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Notendurchschnitt

Die Noten in der Halbjahresinformation der Klasse 4 sind dabei Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens 2,5 erreicht wurde und in keinem der beiden Fächer schlechter als 3 ist. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens 3,0 erreicht wurde.

Kompass 4 in Deutsch und Mathematik

Ein weiteres Kriterium sind die Ergebnisse des Kindes im Kompetenztest „Kompass 4“. Er wird zentral vom Institut für Bildungsanalysen bereitgestellt und beinhaltet Arbeiten in Deutsch und Mathematik.

Elternwille

Die Eltern können auf dieser Grundlage entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Dafür muss das Kind aber entweder den vorgegebenen Notendurchschnitt oder ein entsprechendes Ergebnis im Kompetenztest erreicht haben. Entspricht die Grundschulempfehlung nicht dem Elternwunsch, besteht die Möglichkeit, das Kind für einen Potenzialtest an der gewünschten weiterführenden Schule anzumelden.

Weitere Informationen

Übergang Grundschule zu weiterführende Schulen: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)