Zurückstellung

Sie werden vor der Einschulung von den Erzieherinnen bezüglich der Schulfähigkeit Ihres Kindes beraten. Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Eltern können sie zurückgestellt werden, wenn sich dies im ersten Schulhalbjahr zeigt . Die Entscheidung trifft die Schule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet. (SchG § 74 Abs.2). Dazu vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin bei der Schulleitung.

Vorzeitige Einschulung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die gemäß SchG §73 Abs. 1 noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen werden.
Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule; bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei. Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link

http://Formulare und Informationen Erziehungsberechtigte – SCHULAMT-TUEBINGEN

Schulbegleitung

Wenn sich im Kindergarten abzeichnet, dass Ihr Kind besondere Förderung oder Begleitung benötigt, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den Erzieherinnen und der zuständigen Grundschule auf. Der Weg bis zur Bereitstellung einer Schulbegleitung oder einem sonderpädagogischen Bildungsangebot innerhalb der Regelschule ist lang und muss rechtzeitig beantragt werden.

Internationale Vorbereitungsklasse

Wenn ihr Kind noch dabei ist, Deutsch zu lernen und zu erwarten ist, dass es dem Unterricht nicht ohne Weiteres folgen kann, besteht die Möglichkeit, eine internationale Vorbereitungsklasse zu besuchen. Wenn Sie das möchten, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt zum Sekretariat auf.